Krankenversicherung

Beratungsstellen

Brauche ich eine Krankenversicherung?

  • Ja. Alle Menschen in Deutschland müssen krankenversichert sein. Das nennt man Krankenversicherungspflicht.

  • Dein Vorteil ist: Wenn du eine Verletzung hast oder krank wirst, kannst du über deine Krankenversicherung zu Ärzt*innen gehen und musst als gesetzlich Versicherte*r nichts bezahlen. Als privat Versicherte*r musst du zwar meistens erst etwas bezahlen, erhältst das meiste davon aber später zurück. Mit einer Krankenversicherung kannst du alle Ärzt*innen aufsuchen, also auch Zahnärzt*innen oder Gynäkolog*innen, dir ein Rezept für Medikamente holen oder dich im Krankenhaus behandeln lassen. Außerdem kannst du Vorsorgeuntersuchungen, Therapien oder andere Leistungen nutzen.

  • Dafür zahlst du jeden Monat eine festgelegte Geldsumme.

  • Wenn du dich nicht rechtzeitig um eine in Deutschland gültige Krankenversicherung kümmerst, kann es sein, dass du nachträglich hohe Beiträge zahlen musst, und zwar für die ganze Zeit, in der du in Deutschland nicht krankenversichert warst. So können schnell sehr hohe Schulden für dich entstehen:
    Schulden

    Solltest du dieses Problem schon haben, wende dich an uns von cara*SH.

Warum ist eine Krankenversicherung für meine Arbeit wichtig?

  • In deinem Job spielt deine Gesundheit eine besonders große Rolle, weil du in engem körperlichen Kontakt mit Menschen bist.

  • Wenn du krank wirst oder vorsorgen möchtest, musst du ohne Krankenversicherung sehr viel Geld für die ärztliche Versorgung selbst bezahlen. Es ist in Deutschland sehr schwer, ohne Krankenversicherung überhaupt eine gute Behandlung zu bekommen.

Wer kann mir bei meiner Entscheidung für eine Krankenkasse helfen?

  • Wenn du dich darüber informieren möchtest, welche Wege es (zurück) in das Krankenversicherungssystem gibt und welche Hilfen dir die Rückkehr erleichtern, dann kann dich die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit ihrer Beratung unterstützen. Diese unabhängige und neutrale Beratung ist für dich kostenlos.

  • Sie haben sowohl Beratungsstellen in ganz Deutschland als auch ein Beratungstelefon. Alle Beratungsangebote der UPD sind kostenlos.

  • Du kannst dort deine Fragen zur Krankenversicherung, aber auch gesundheitlich-medizinische oder rechtliche Fragen stellen.

  • Die Patientenberatung ist in der Woche telefonisch gut zu erreichen:

    UPD-Beratungstelefon (aus allen Netzen, auch aus dem Mobilfunk kostenlos):

    In deutscher Sprache (Mo.-Fr. 8:00-22:00 Uhr)
    0800 0 11 77 22

    In türkischer Sprache (Mo-Sa von 8:00 -18:00 Uhr)

    In russischer Sprache (Mo-Sa von 8:00 – 18:00 Uhr)
    0800 0 11 77 24

    In arabischer Sprache (Di von 11:00-13:00 Uhr, Do von 17:00 – 19:00 Uhr)
    0800 33 22 12 25
    www.patientenberatung.de

    Wenn du lieber persönlich mit jemandem von der UPD sprechen möchtest, kannst du einen Termin unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 für die UPD Beratungsstelle in Kiel vereinbaren:

    Wittland 2-4
    24109 Kiel

Wie funktioniert eine Krankenversicherung?

  • Wenn du dir eine Krankenkasse ausgesucht hast, bekommt sie jeden Monat eine bestimmte Geldsumme, auch wenn du gesund bist. Dafür übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn du krank bist.

  • Wie hoch die Beiträge an deine Krankenkasse sind und ob du sie alleine bezahlen musst oder nicht, ist abhängig von der Form deiner Krankenversicherung, deiner Beschäftigung und deinem Verdienst. Einige Leistungen oder Untersuchungen werden von der Krankenkasse nicht oder nur zum Teil bezahlt. In diesem Fall musst du einen Eigenanteil leisten.

  • Wichtig: Es gibt in Deutschland die gesetzliche und die private Krankenversicherung (GKV und PKV).

Wo ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung? 

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden monatlich Beiträge an deine Krankenkasse gezahlt. Dafür bekommst du eine Gesundheitskarte, mit der du jederzeit kostenlos zu Ärzt*innen gehen kannst.

    Bei einigen ärztlichen Leistungen ist allerdings ein Eigenanteil zu zahlen oder die Behandlung wird gar nicht übernommen. Hierüber muss die*der Ärzt*in dich aber vorher informieren und deine Bestätigung schriftlich einholen!

  • Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) musst du die Arztrechnungen erst einmal komplett selbst bezahlen. Du bekommst das Geld aber später meist zum größten Teil von der Krankenkasse zurück.

Welche Form der Krankenversicherung kommt für mich infrage? 

  • Meist kannst du diese Frage aufgrund deiner Arbeitssituation beantworten:

    Wenn du selbstständig bist, musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Selbststständige haben meistens die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Viele Selbstständige entscheiden sich für die private Krankenversicherung (PKV).

    Selbstständige können sich immer privat versichern, egal, wie viel sie verdienen. Niedrigen Beiträgen in jüngeren Jahren stehen später oft hohe Beiträge im Alter gegenüber.

  • Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben nicht das Recht, dich abzulehnen. Sie müssen dich mindestens im Basistarif versichern.

  • Vielleicht kann es für dich als Selbstständige*r auch sinnvoll sein, dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Zum Beispiel, wenn du Familie hast: Der Vorteil an der gesetzlichen Krankenversicherung ist nämlich, dass du deine Familienangehörigen kostenlos mitversichern kannst.

  • Überlege dir gut, für welches der beiden Systeme du dich entscheidest. Ein späterer Wechsel ist meist nicht mehr möglich.

  • Wenn du angestellt bist, kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für dich infrage. Dein*e Arbeitgeber*in meldet dich bei einer Krankenkasse deiner Wahl an. Er*sie bezahlt etwas weniger als die Hälfte deiner monatlichen Beiträge. Der Rest wird direkt von deinem Lohn an die Krankenkasse überwiesen.

Woher weiß ich, ob ich angestellt oder selbstständig bin?

  • Du bist selbstständig, wenn du deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort frei wählen kannst. Wenn du Betreiber*in einer Prostitutionsstätte bist, giltst du auch als selbstständig.

  • Du bist angestellt, wenn du mit einem Arbeitsvertrag (mündlich oder schriftlich) in der Prostitution bei einer*einem Arbeitgeber*in tätig bist:
    Allgemeines Arbeitsrecht

Ich komme aus einem EU-Land und arbeite in Deutschland. Was muss ich beachten?

Ich komme nicht aus der EU und arbeite in Deutschland. Was muss ich beachten?

Wo finde ich sonst noch Informationen und Hilfe?

  • Wenn du Fragen hast, wende dich an uns von cara*SH.

  • Wir suchen mit dir gemeinsam eine Lösung.

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