Allgemeines Arbeitsrecht

Beratungsstellen

Für wen gilt das Arbeitsrecht überhaupt?

  • Das Arbeitsrecht gilt für Angestellte, nicht für Selbstständige.

Habe ich die gleichen Rechte wie andere Angestellte in Deutschland?

  • Durch das Prostitutionsgesetz (ProstG) ist es seit dem Jahr 2002 möglich, in Deutschland in der Prostitution angestellt tätig zu sein.

  • Wenn du als angestellte*r Sexarbeiter*in arbeitest, hast du die gleichen Arbeitsrechte wie alle anderen Angestellten in anderen Berufen. Unter bestimmten Voraussetzungen führt jeder Berufsunfall zu dem Anspruch auf Rente, jede Mutterschaft zu Mutterschutz, jede Arbeitslosigkeit zu Arbeitslosengeld.

  • Wenn du dazu kostenlose Rechtsberatung brauchst, wende dich an uns von cara*SH.

Was darf mein*e Chef*in von mir verlangen, wenn ich angestellt bin?

  • Auch wenn du angestellt tätig bist, darf dein*e Chef*in dir nur eingeschränkte Weisungen geben. Im Bereich der Prostitution beschränkt sich ihr*sein Weisungsrecht nur auf deinen Arbeitsort und deine Arbeitszeit. Er*sie darf dir aber nicht vorschreiben, welche sexuellen Dienstleistungen du anbieten sollst.

  • Bist du dir unsicher, ob du korrekt behandelt wirst, frag uns von cara*SH.

Woher weiß ich, ob ich angestellt oder selbstständig bin?  

  • Als Angestellte*r solltest du einen Arbeitsvertrag haben (mündlich oder schriftlich). Außerdem bekommst du deinen Lohn von einem*einer weisungsberichtigten Chef*in dafür, dass du dich für sexuelle Dienste bereithältst. Und du bist in einen Betrieb (zum Beispiel ein Bordell) eingegliedert. Weisungsberechtigt bedeutet, dass dein*e Chef*in dir deine Arbeitszeiten und Arbeitsorte vorschreiben darf. Angestellt arbeiten aber eigentlich nur die wenigsten im Bereich der Sexarbeit.

  • Die meisten Sexarbeiter*innen arbeiten als Selbstständige. Du bist selbstständig, wenn deine Kund*innen direkt an dich zahlen und du deine Arbeitszeiten und –orte selbst bestimmst.

    Hier sind noch ein paar Hinweise, dass du selbstständig bist:

    • Du erhältst kein festes Gehalt

    • Du hast keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Sozialleistungen

    • Du trägst das unternehmerische Risiko

    • Du arbeitest zwar vielleicht bei einer*einem Betreiber*in (zum Beispiel in einem Bordell). Sie*er ist aber nicht dein*e Chef*in, darf dir also zum Beispiel nicht sagen, wann du zur Arbeit kommen sollst.

Ich bin selbstständig, aber die Betreiber*innen sagen mir immer, was ich machen soll. Was kann ich tun?

  • Das ist verboten. Du solltest das auch nicht dulden, denn als Selbstständige*r bestimmst du allein (im Gegensatz zu Angestellten) auch über deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort.

Ich bin selbstständig – was tun bei Arbeitslosigkeit?

  • Normalerweise hast du, wenn du deine selbstständige Arbeit als Prostituierte*r aufgibst, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Aber du kannst vor der Aufnahme deiner selbstständigen Arbeit als Sexarbeiter*in bei der Bundesagentur für Arbeit selbst eine Arbeitslosenversicherung abschließen.

    Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Außerdem kannst du diese Versicherung nur abschließen, wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate irgendwo als Angestellte*r gearbeitet hast und direkt vor der Selbstständigkeit arbeitslos gemeldet warst (der Zeitraum ist egal).

    Es eignet sich also für dich, wenn du aus einer anderen Arbeit heraus in die Sexarbeit wechseln möchtest (z.B. weil du vorher als Tresenkraft gearbeitet hast oder in einem ganz anderen Beruf). Je nach deinem Einkommen variiert der Beitrag monatlich zwischen 40 – 90,- €.

  • Wenn du Fragen dazu hast oder andere Wege suchst, wende dich an uns von cara*SH.

Ich will mich beruflich verändern oder aufhören. Wer kann helfen?

  • Beratung zur beruflichen Orientierung, zum Ausstieg oder Umstieg bekommst du bei der Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen beim Frauennetzwerk zur Arbeitssituation.

  • In Schleswig-Holstein läuft bis Sommer 2024 noch das Umstiegsprojekt AQUA: https://aqua-sh.de/

  • Du brauchst keine Angst haben, dass deine neuen Arbeitgeber*innen von deinen Tätigkeiten als Prostituierte*r erfahren. Du hast das Recht, dass deine Daten an keinen Arbeitgeber weitergegeben werden.

  • Wenn du kostenlose Rechtsberatung brauchst, wende dich zusätzlich an uns von cara*SH.

Ratgeber-Videos

Jobwechsel "Ich möchte aussteigen" - Tipps für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

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cara*SH Fachberatungsstelle für Prostituierte in Schleswig-Holstein

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