Prostitution in Deutschland
BeratungsstellenIst Prostitution in Deutschland legal?
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Ja, wenn du volljährig bist und in Deutschland arbeiten darfst. Mehr dazu findest du unter:
Allgemeines Arbeitsrecht -
Seit 2002 gibt es das Prostitutionsgesetz (ProstG). Seitdem hast du als Sexarbeiter*in einen Rechtsanspruch auf deinen Lohn. Dieser kann dir nicht mehr mit dem Hinweis auf „Sittenwidrigkeit“ der Prostitution verweigert werden.
Außerdem kannst du einen Arbeitsvertrag abschließen und hast somit auch Zugang zum Sozialversicherungssystem Sozialversicherung -
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) dazugekommen. Du musst dich demnach mit deiner Tätigkeit bei einer Behörde anmelden. Um dich darüber zu informieren, wie die einzelnen Bundesländer das Gesetz umsetzen, klicke hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/informationen-der-laender/117236 -
Wenn du wissen möchtest, wie die Anmeldung in Schleswig-Holstein läuft, klicke hier:
Anmeldung und Gesundheitsberatung in SH
Was wird unter Prostitution in Deutschland verstanden?
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Prostitution ist eine sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt zwischen Personen über 18 Jahren. Wichtig ist, dass alle Beteiligten diese Leistung freiwillig anbieten bzw. in Anspruch nehmen. Also: Prostitution ist Sex gegen (meist) Geld und ist immer freiwillig.
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Wenn du nicht freiwillig in der Prostitution arbeitest, sondern jemand dich dazu zwingt, ist das eine Straftat. Auch, wenn es sich dabei um deine*n (Ehe)Partner*in handelt.
Du kannst die Person, die dich zwingt, bei der Polizei anzeigen. Dir passiert nichts, weil Prostitution hier legal ist.
Warum ist manchmal von „Prostitution“ und manchmal von „Sexarbeit“ die Rede?
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Beide Begriffe sind geläufig. Man kann nicht sagen, dass einer „besser“ oder „richtiger“ ist als der andere. Prostitution ist ein ganz alter, „offizieller“ Begriff, der auch in den Gesetzen verwendet wird.
Mit dem Begriff „Sexarbeit“ soll gezeigt werden, dass (freiwilliger) Sex gegen Geld nichts anderes ist als eine Dienstleistung, also Arbeit.
Vielleicht haben Leute zu dem Begriff „Prostitution“ schnell bestimmte, möglicherweise negative Gedanken im Kopf. Das soll mit dem Begriff der „Sexarbeit“ vermieden werden.
Es muss aber jede*r für sich selbst entscheiden, mit welchem Begriff er*sie sich am besten identifizieren kann. Einige finden es passender, sich als Prostituierte zu bezeichnen, andere wollen lieber Sexarbeiter*innen genannt werden. Beides ist okay. -
Mit welchem Begriff fühlst du dich wohler? Du kannst dich gerne mit uns von cara*SH dazu austauschen!
Darf ich überall und zu jeder Zeit in der Prostitution arbeiten?
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Das lässt sich nicht generell beantworten. Denn es gibt rechtliche Vorgaben:
In einigen Städten gibt es eine „Sperrgebietsverordnung“. In Schleswig-Holstein ist das zum Beispiel in Neumünster der Fall. In einer Sperrgebietsverordnung steht, wo gearbeitet werden darf und wo nicht. Meist ist es im Innenstadtbereich nicht erlaubt, ebenso neben Kirchen oder Schulen. In kleinen Städten und ländlichen Gebieten kann Prostitution auch ganz verboten sein. -
Wenn du unsicher bist, wo du arbeiten darfst und wo nicht, kannst du dich gerne an uns von cara*SH wenden.
Was muss ich als Selbständige*r in der Prostitution in Deutschland beachten?
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Als Selbständige*r in der Prostitution hast du Pflichten, genau wie alle anderen Selbstständigen in Deutschland.
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Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, musst du zuerst prüfen, ob dein Aufenthaltsstatus eine (selbstständige) Tätigkeit in Deutschland erlaubt:
Aufenthalt und Arbeit -
Du musst Steuern zahlen:
Steuern
Du musst dafür sorgen, dass du eine Krankenversicherung hast und musst überlegen, welche Arten von Versicherungen du noch brauchst:
Sozialversicherung -
Bevor du anfängst, brauchst du eine Anmeldung als Prostituierte*r beim LAsD in Neumünster:
Anmeldung und Gesundheitsberatung in SH
Du brauchst evtl. sogar eine Prostitutionsgewerbeanmeldung:
Erlaubnispflicht -
Klingt kompliziert? Ist es auch. Bei Fragen wende dich an uns von cara*SH.