Anmeldung und Gesundheitsberatung in SH

Beratungsstellen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In Schleswig-Holstein erledigst du die Anmeldung und Gesundheitsberatung an einem Ort und bei einer Behörde: nämlich beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster in der Wasbeker Straße 136.

  • Falls du unsicher bist, wie du zur Behörde kommen sollst, frag uns von cara*SH, wir bringen dich kostenlos hin und zurück.

  • Die Anmeldung und die Gesundheitsberatung bei der Behörde (LAsD) sind kostenlos.

  • Sprich zuerst einen Termin ab unter 04321 913 880. Dort erfährst du auch, welche Papiere du zum Termin mitbringen musst.

  • Sag am Telefon direkt, wenn du eine Dolmetscher*in brauchst. Das ist kostenlos für dich.

  • Beim Termin findet zuerst die gesundheitliche Beratung statt. Du wirst aber nicht untersucht.

  • Danach kommt die Anmeldung. Dabei wird mit dir ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Bei diesem Gespräch kannst du auch spontan darum bitten, dass jemand von cara*SH dazukommt.

  • Über die erfolgte Anmeldung und Gesundheitsberatung erhältst du Bescheinigungen. Du kannst die Behörde bitten, dass sie dir zusätzlich Bescheinigungen mit einem ausgedachten

    Alias-Namen ausstellen. Frage danach. Das ist für dich kostenlos.

  • In Schleswig-Holstein kannst du alle Bescheinigungen sofort mitnehmen.

  • Da du steuerpflichtig bist, werden mit der Anmeldung deine Daten an das Finanzamt weitergegeben.

Was muss ich für die Anmeldung mitbringen?

  • Mitbringen musst du zwei Lichtbilder und deinen Ausweis oder Reisepass.

  • Wenn du aus einem Land kommst, das nicht zur EU gehört, musst du so etwas wie eine Arbeitsgenehmigung vorzeigen. Nimm auf jeden Fall deinen Aufenthaltstitel (die Plastikkarte) mit.

  • Die Behörde braucht auch eine Meldeadresse von dir oder eine Adresse, unter der du für die Behörde zu erreichen bist. Das nennt man Zustelladresse. Das kann die Adresse einer Person deines Vertrauens oder einer Hilfseinrichtung sein. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass die Post dich später auch erreicht. Die Behörde braucht deshalb eine schriftliche Bestätigung von deinen Postanschriftgeber*innen mitzubringen. In der muss stehen, dass sie Post für dich annehmen.

Ich spreche nicht so gut deutsch. Was kann ich tun?

  • Sag am Telefon direkt, dass du eine Dolmetscher*in brauchst. Dann wird dir ein Termin vorgeschlagen, an dem ein*e Dolmetscher*in anwesend ist. Das ist kostenlos für dich. Es ist wichtig, dass du alles verstehst.

Muss ich sonst noch etwas für die Anmeldung vorbereiten?

  • Überlege dir vor der Anmeldung, ob du nur in Schleswig-Holstein oder auch in anderen Bundesländern tätig sein möchtest. Du kannst alle Bundesländer in deine Anmeldebescheinigung eintragen lassen.

Brauche ich für die Gesundheitsberatung einen extra Termin?

  • Nein. Bei der ersten Anmeldung brauchst du in Schleswig-Holstein für alles nur einen Termin.

Was passiert bei der Anmeldung und der Gesundheitsberatung?

  • Bei der Anmeldung und Gesundheitsberatung bekommst du viele Informationen in deiner Sprache oder in einer Sprache, die du verstehst. Frage die Mitarbeiter*innen der Behörde, wenn du etwas nicht verstehst.

  • Bei der Gesundheitsberatung wirst du über verschiedene gesundheitliche Themen informiert. Du bekommst zum Beispiel Informationen zu sexuell übertragbaren Krankheiten, Hygiene, Schwangerschaft, Verhütung oder zu Alkohol- und Drogenkonsum. Es findet keine Untersuchung statt.

  • Bei der Anmeldung gibt es ein Informations- und Beratungsgespräch. Dabei bekommst du Informationen über Gesetze zur Prostitution, zur Krankenversicherungspflicht, zur Steuerpflicht, zu Beratungsstellen und Notrufnummern, an die du dich wenden kannst.

    Du kannst auch Fragen stellen und Themen ansprechen, die für dich wichtig sind. Bei diesem Gespräch kannst du darum bitten, dass jemand von cara*SH dazukommt.

  • Du erhältst am Ende deine Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung.

Muss ich für die Anmeldung und die Gesundheitsberatung etwas bezahlen?

  • Nein. Die Anmeldung und die Gesundheitsberatung sind in Schleswig-Holstein kostenlos. In anderen Bundesländern kann das anders sein.

Muss ich bei der Anmeldung und der Gesundheitsberatung meinen richtigen Namen angeben?

  • Ja. Bei der Behörde musst du deinen richtigen Namen angeben. Dieser wird auch gespeichert. Du bekommst in jedem Fall eine Anmeldebescheinigung und eine Gesundheitsbescheinigung, in denen dein richtiger Name steht.

  • ABER: Du kannst zusätzlich nach Alias-Bescheinigungen fragen. Dann bekommst du zusätzlich Bescheinigungen, in denen nicht dein echter, sondern nur ein ausgedachter Name (Alias-Name) steht.

  • Wenn du Alias-Bescheinigungen wünschst, bekommst du am Ende 4 Bescheinigungen mit.

  • Wenn du dann arbeitest, reicht es, wenn du nur deine Alias-Bescheinigungen bei dir hast. Sie sind bei Kontrollen genauso gültig wie die Bescheinigungen mit dem richtigen Namen.

Ich möchte nicht nur in Neumünster arbeiten, sondern in ganz Schleswig-Holstein. Geht das?

  • Ja. Deine Anmeldung gilt für ganz Schleswig-Holstein.

Ich möchte Schleswig-Holstein verlassen und in einem anderen Bundesland arbeiten. Gilt meine Anmeldung in ganz Deutschland?

Bekomme ich von der Behörde eine Bestätigung, dass ich mich angemeldet habe?

  • Ja. Du bekommst nach deinem Termin eine Anmeldebescheinigung und eine Bescheinigung der Gesundheitsberatung. Das können auch deine Alias-Bescheinigungen sein. Beide musst du immer dabeihaben, wenn du arbeitest.

  • Du bekommst alle deine Bescheinigungen sofort mit nach Hause.

Was steht in meiner Anmeldebescheinigung bzw. Alias-Bescheinigung?

  • Passfoto

  • Vor- und Nachname oder nur Alias-Name

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort (nicht bei der Aliasbescheinigung)

  • Staatsangehörigkeit

  • Bundesländer oder Orte, in denen du arbeiten willst

  • Gültigkeitsdauer

  • ausstellende Behörde

Was steht in meiner Bescheinigung der Gesundheitsberatung?

  • Vor- und Nachname oder nur Alias-Name

  • Geburtsdatum

  • ausstellende Behörde

  • Datum der Beratung

Wer darf meine Anmeldebescheinigung kontrollieren?

  • Nur Betreiber*innen, zuständige Behördenmitarbeiter*innen und die Polizei dürfen dich nach deiner Anmeldebescheinigung fragen.

  • Lass dir vorsorglich immer den Dienstausweis zeigen. Einige Betrüger*innen versuchen nämlich, mit einer falschen „Kontrolle“ Geld zu verdienen.

  • Kund*innen, Kolleg*innen oder z.B. dem Jobcenter musst du die Bescheinigung nicht zeigen.

 

Wie oft muss ich die Gesundheitsberatung und die Anmeldung wiederholen?

  • Zur Gesundheitsberatung musst du häufiger gehen als zur Anmeldung.

  • Wenn du 18-21 Jahre alt bist, musst du die Gesundheitsberatung alle 6 Monate wiederholen und deine Anmeldung nach 12 Monaten verlängern. Es sei denn, du hörst auf.

  • Wenn du über 21 Jahre alt bist, musst du die Gesundheitsberatung alle 12 Monate wiederholen und die Anmeldung alle 2 Jahre verlängern. Es sei denn, du hörst auf.

In welchen Fällen stellt die Anmeldebehörde keine Bescheinigung aus?

  • Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist.

  • Wenn du zur Ausübung der Prostitution gezwungen wirst.

  • Wenn du schwanger bist und es nur noch 6 Wochen bis zur Geburt sind.

  • Wenn du jünger als 21 Jahre alt bist und dich jemand zur Aufnahme der Prostitution veranlasst hat. Oder wenn dich jemand zur Fortsetzung der Prostitution veranlasst.

  • Wenn jemand deine Zwangslage oder deine eventuell hilflose Lage als Ausländer*in ausnutzt, um dich in die Prostitution zu bringen oder dich auszubeuten.

Was passiert nach meiner Anmeldung und mit meinen Daten?

  • Da du steuerpflichtig bist, wird das für dich zuständige Finanzamt über deine Anmeldung informiert. Du müsstest dann automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeschickt bekommen, wenn du noch keine hast.

  • Darüber hinaus ist die Behörde laut Gesetz zum Datenschutz verpflichtet.

Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

  • Wenn du dich nicht anmeldest, arbeitest du nicht legal. Wenn du kontrolliert wirst und nicht angemeldet bist, musst du dafür mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Außerdem kann es Probleme geben, wenn du nicht beim Finanzamt gemeldet bist und keine Steuern zahlst.

  • Im schlimmsten Fall darfst du nicht mehr als Sexarbeiter*in arbeiten.

Was ist, wenn sich mein Nachname oder meine Staatsangehörigkeit ändert?

  • Wenn sich deine Daten ändern, musst du laut Gesetz der Behörde innerhalb von 14 Tagen Bescheid geben. Dafür musst du einen neuen Termin in der Behörde machen, weil die Daten auf deinen Bescheinigungen verändert werden müssen.

Woher weiß ich, in welchem Bundesland ich mich anmelden muss?

  • Du meldest dich in dem Bundesland oder Ort an, in dem du überwiegend tätig bist.

  • Schleswig-Holstein akzeptiert alle Anmeldungen und Bescheinigungen der Gesundheitsberatung aus anderen Bundesländern.

  • Wenn du also bei deiner Anmeldung aus anderen Bundesländern auch Schleswig-Holstein angegeben hast, gilt diese auch uneingeschränkt für ganz Schleswig-Holstein. Du musst dich hier nicht extra noch einmal anmelden.

Ich arbeite als Tantra-Masseur*in, muss ich mich anmelden?

  • Ja. Unter dem ProstSchG werden nicht nur der Geschlechts- oder Oralverkehr, sondern alle sexuellen Handlungen erfasst. Dazu zählt also auch das erotische Massieren/ die Berührung des Intimbereichs.

Ich arbeite als Sexualassistent*in, muss ich mich anmelden?

  • Ja. Auch wenn es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, sondern nur zu erotischen Berührungen, werden diese als sexuelle Handlung im Sinne des ProstSchG angesehen.

 

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Christianstr. 6
24534 Neumünster