Meine Rechte

Beratungsstellen

Welche Rechte habe ich?

  • Du hast das Recht auf eine selbstbestimmte Tätigkeit. Das heißt: du bestimmst über dich, deinen Körper, dein Geld und dein Handeln. Du entscheidest, wie du arbeiten und welche Kund*innen du bedienen möchtest.

  • Niemand darf dich zur Prostitution überreden und/ oder dich durch Gewalt, Drohung oder List zur Ausführung sexueller Handlungen bringen.

  • Lass dich nicht von deinen Kund*innen zu etwas drängen, was du nicht möchtest!

  • Du hast das Recht und sogar die Pflicht, dich und deinen Körper durch Safer Sex zu schützen. Arbeite immer mit Kondom:
    Kondompflicht

  • Du hast das Recht, jederzeit mit der Prostitution aufzuhören.

  • Du hast das Recht, von deinen Kund*innen das Geld zu bekommen, was für deine sexuelle Dienstleistung vereinbart war. Du kannst dir das Geld auch vorher geben lassen. Wenn die*der Kund*in von dir das bekommen hat, was abgemacht war, darf sie*er das Geld nicht von dir zurückverlangen.

Ich habe keine Aufenthaltserlaubnis. Habe ich trotzdem ein Recht, mich durch eine Fachberatungsstelle beraten zu lassen?

  • Ja. Wir von cara*SH zum Beispiel arbeiten anonym und können dich beraten, ob du vielleicht einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel und damit auch auf eine Arbeitserlaubnis als Sexarbeiter*in hast.

Ich bin unter 18 Jahre alt und bin in der Prostitution tätig. Kann ich mich beraten lassen?

  • Bei cara*SH kannst du dich beraten lassen, und zwar unabhängig von deinem Alter und deinem Anliegen. Sprich uns an, egal worum es geht!

  • Du musst aber wissen: Du darfst als unter 18-Jährige*r nicht in der Prostitution tätig sein. Strafbar machen sich aber nur die Leute, die dich zur Prostitution überreden, dich bei sich arbeiten lassen und deine Kund*innen, nicht du als Minderjährige*r.

  • Das neue Prostituiertenschutzgesetz gilt für Minderjährige nicht.

    Das heißt, du kannst dich auch nicht bei der Behörde anmelden.

    Es gibt aber für Minderjährige in Deutschland ganz viele Unterstützungsmöglichkeiten. Wenn du mehr dazu wissen möchtest, frag uns von cara*SH.

Mein*e Chef*in besteht darauf, dass ich ohne Kondome arbeite. Kann sie*er das?

  • Nein. Nach dem neuen Gesetz darfst du keine sexuellen Dienstleistungen ohne Kondome anbieten. Auch dein*e Chef*in darf das von dir nicht verlangen, denn sie*er ist verpflichtet, auf die Kondompflicht durch Aushänge hinzuweisen.

    Außerdem darf sie*er arbeitsrechtlich nichts von dir verlangen, was mit Bußgeld verfolgt wird.

Ich will mich nicht ausbeuten lassen. Woran erkenne ich Ausbeutung?

  • Es gibt viele verschiedene Arten von Ausbeutung.

  • Einige Beispiele, wie Ausbeutung aussehen könnte:

    • Du möchtest Geld ansparen, um es z.B. deiner Familie zu schicken. Dein*e Partner*in gibt dein verdientes Geld aber einfach aus.
    • Von dir wird verlangt, dass du ständig arbeiten und alle Kund*innen bedienen musst.
    • Ein*e Kund*in verlangt von dir eine sexuelle Handlung ohne Kondom und droht dir, dass sie*er sonst nicht zahlt.
    • Jemand hilft dir bei der Wohnungssuche oder in Steuerfragen und will dafür aber übermäßig viel Geld haben.
    • Die Betreiber*innen verlangen eine übertrieben hohe Zimmermiete von dir.
  • Sobald jemand über dich, deinen Körper, dein Geld oder dein Handeln bestimmen möchte, solltest du mit jemandem darüber sprechen oder zu einer Beratungsstelle gehen. Wende dich zum Beispiel an uns von cara*SH. Du kannst dich natürlich auch immer an die Polizei wenden!

Ratgeber-Videos

Ausbeutung in der Prostitution - Hilfe und Infos für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

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cara*SH Fachberatungsstelle für Prostituierte in Schleswig-Holstein

Christianstr. 6
24534 Neumünster