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Beratungsstellen

Ich habe gehört, dass es ein Gesetz für Prostituierte gibt. Stimmt das?

  • Ja. Seit dem 01. Juli 2017 gilt ein bestimmtes Gesetz. Es heißt Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG).
  • Es gilt in ganz Deutschland.

Was sagt das Prostituiertenschutzgesetz?

  • Alle Personen, die in der Prostitution oder Sexarbeit tätig sind oder werden wollen, müssen sich bei einer Behörde anmelden. Außerdem müssen sie sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen.
  • Welche Behörden für die Anmeldung und Gesundheitsberatung zuständig sind, ist in jedem Bundesland anders. In Schleswig-Holstein geht es so:
    Anmeldung und Gesundheitsberatung
  • Seit 2017 gilt auch, dass es eine Kondompflicht gibt:
    Kondompflicht
  • Außerdem darf nicht für Sex ohne Kondom oder Sex mit Schwangeren geworben werden.
  • Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich dafür eine Erlaubnis bei einer Behörde holen.

Gilt das Gesetz für mich?

  • Ja, wenn du an oder vor anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen erbringst und dafür Geld einnimmst. Oder wenn du statt Geld andere Zuwendungen bekommst (zum Beispiel freies Wohnen) und dadurch deinen Lebensunterhalt sicherst oder gezielt steigerst.

  • Dann gilt das Gesetz für dich, egal, ob du haupt- oder nebenberuflich, regelmäßig, gelegentlich oder nur selten tätig bist.

  • Das Gesetz meint Arbeiten im Bordell, in Wohnungen, in Lovemobilen, auf der Straße. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, ob es zum Geschlechtsverkehr oder direkt zu körperlichen Berührungen kommt. Es zählen auch Angebote wie Escort, Tantra, erotische Massagen, Sexualassistenz oder BDSM dazu.

  • Falls du Table-Dance, Telefonsex, Peepshows, sexuelle oder erotische Internet-Vorführungen machst, gilt das Gesetz nicht für dich. Zumindest dann nicht, wenn du außer anderen Darsteller*innen keine anwesenden Personen direkt einbindest.

    Dann müsstest du dich auch nicht anmelden, jedenfalls nicht bei der Behörde, die für das ProstSchG zuständig ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit aber beim Finanzamt o.ä.

  • Klingt kompliziert? Ist es auch. Wenn du unsicher bist, was für dich gilt, kannst du anonym und vertraulich bei uns von cara*SH nachfragen.

Wie läuft das mit der Anmeldung und Gesundheitsberatung?

Wo kann ich mich ausführlich informieren und trotzdem anonym bleiben?

  • Wir von cara*SH bieten dir ausführliche, anonyme Beratung zu all deinen Fragen und auch eine kostenlose Rechtsberatung an. Wir brauchen dafür keine Daten von dir.

  • Im Bundesgebiet gibt es viele andere Beratungsstellen, die wir für die anonyme Beratung empfehlen können. Du findest sie hier:
    https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/beratungsstellen/

Wie häufig muss ich meine Anmeldung und Gesundheitsberatung wiederholen, wenn ich unter 21 bin?

  • Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, musst du dich alle 6 Monate gesundheitlich beraten und die Anmeldung nach einem Jahr verlängern lassen.

Wie häufig muss ich meine Anmeldung und Gesundheitsberatung wiederholen, wenn ich über 21 bin?

  • Wenn du über 21 Jahre alt bist, musst du dich alle 12 Monate gesundheitlich beraten lassen und nach 2 Jahren deine Anmeldung verlängern.

Warum gilt das Gesetz nicht für Minderjährige?

  • Personen unter 18 Jahren, also Minderjährige, sind in Deutschland und den meisten anderen Staaten besonders geschützt.

  • Wenn jemand sexuelle Handlungen gegen Geld von Menschen unter 18 Jahren in Anspruch nimmt, nennt man das „sexuellen Missbrauch“. Das ist eine Straftat.

  • Auch wenn jemand die Prostitution von Minderjährigen fördert, macht er*sie sich strafbar. Dazu zählt zum Beispiel auch schon gutes Zureden, „es doch mal mit Sex gegen Geld zu versuchen“.

  • In Deutschland gibt es auch das Jugendschutzgesetz. Minderjährigen ist danach zum Beispiel der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und in solchen Vergnügungsstätten verboten, die sexualbezogene Angebote machen. Das können Animierbetriebe, Sex-Saunen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs oder andere Betriebe sein, in denen Prostitution ausgeübt wird.

  • Wenn du mehr Informationen dazu brauchst, kannst du bei uns von cara*SH nachfragen.

Was gilt sonst noch?

  • Außerdem gibt es in Deutschland viele weitere rechtliche Regelungen, die auf dich zutreffen könnten. Wir haben dir hier eine Übersicht zusammengestellt:
    Recht

  • Du kannst auch jederzeit unsere kostenlose Rechtsberatung von cara* SH nutzen!

 

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24534 Neumünster