Meine Rechte nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Beratungsstellen

Dürfen die Betreiber*innen mir vorschreiben, wie ich arbeiten muss?

Nein. Das neue ProstSchG sagt, dass die Betreiber*innen dir gegenüber kein bzw. nur ein eingeschränktes Weisungsrecht ausüben dürfen. Das möchten wir mal genauer erklären:

  • Wenn du selbstständig bist, dürfen die Betreiber*innen gar nicht bestimmen, wie du arbeiten musst. Auch nicht deine Arbeitszeiten und –orte. Die Betreiber*innen haben also kein Weisungsrecht dir gegenüber.

  • Wenn du angestellt bist, können Betreiber*innen nur deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort bestimmen. Aber nicht, welche sexuellen Praktiken du anbieten, welche Kund*innen du bedienen, welche Preise du verlangen und was du anziehen sollst. Das nennt man „eingeschränktes Weisungsrecht“.

  • Betreiber*innen dürfen dir niemals sagen, dass du ohne Kondom arbeiten sollst. Du hast das Recht, dich zu schützen. Egal, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest:
    Woher weiß ich, ob ich angestellt oder selbstständig bin?

Was darf ich von den Betreiber*innen verlangen?

  • Alles, was du mit den Betreiber*innen absprichst, z.B. die Höhe deiner Zimmermiete, muss aufgeschrieben und unterschrieben werden. Davon kannst du eine Kopie verlangen. Darauf kannst du dich immer berufen, falls es mal zu einem Streit kommen sollte.

  • Die Betreiber*innen dürfen von dir keine übertrieben hohe Miete verlangen. Falls du unsicher bist, ob du zu viel Geld für dein Zimmer bezahlst, frag uns von cara*SH.

  • Du kannst verlangen, dass es in den Räumen, in denen du arbeitest, Kondome, Gleitgel und Hygieneartikel gibt. Es kann aber sein, dass du etwas dafür bezahlen musst.

  • Wenn du zum Beispiel in einem Bordell oder Laufhaus arbeitest, hast du das Recht, dir das Betriebskonzept von den Betreiber*innen zeigen zu lassen. In diesem Konzept müssen die Betreiber*innen ihren Betrieb beschreiben. Dazu gehört zum Beispiel, wie sie für Sicherheit oder Hygiene sorgen wollen.

    Auch wenn du an einer Prostitutionsveranstaltung teilnimmst, kannst du einen Blick in das Veranstaltungskonzept werfen.

Ich möchte nicht, dass mein richtiger Name in der Anmeldebescheinigung steht. Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Du musst zwar bei der Anmeldebehörde deinen richtigen Namen angeben und auch deinen Pass/Ausweis vorlegen.

    Aber du hast das Recht, dass in der Anmeldebescheinigung ein von dir ausgedachter Aliasname steht (auch die Geschlechtsangabe ist frei wählbar).

    Du kannst dich also auch als Sabine Meier, Martin oder Schneewittchen in der Anmeldebescheinigung aufführen lassen.

    Beachte aber: Wenn du zum Beispiel den Namen einer berühmten Persönlichkeit verwendest, könnte diese sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen und gegen dich klagen. Deshalb sind einige Namen als Alias nicht zu empfehlen.

Ich möchte nicht, dass die Betreiber*innen meinen richtigen Namen wissen. Geht das?

  • Ja, das geht. Wenn du nach deiner Anmeldebescheinigung gefragt wirst, kannst du einfach deine Alias-Bescheinigung zeigen. In dieser steht dein richtiger Name nicht drin.

Ich möchte zu einer Beratungsstelle gehen. Darf ich das in meiner Arbeitszeit?

  • Ja. Du kannst in deiner Arbeitszeit bestimmte Beratungsangebote nutzen. Dazu gehören freiwillige gesundheitliche und soziale Beratungsangebote.

  • Dazu gehört auch die gesundheitliche Pflichtberatung in Neumünster.

  • Die Betreiber*innen dürfen dir das nicht verbieten. Das steht sogar im Gesetz.

 

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cara*SH Fachberatungsstelle für Prostituierte in Schleswig-Holstein

Christianstr. 6
24534 Neumünster